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Heli Aviation legt großen Wert auf die Kostentransparenz der Ausbildung. Wenn Sie die Ausbildung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben abschließen, geben wir Ihnen die Ausbildungskosten bis auf einen Euro genau an! Dabei haben Sie bei der Ausbildung zum Privatpiloten PPL-H drei Möglichkeiten, die Ausbildung mit verschiedenen Hubschrauber-Musterberechtigungen (so genannten Type Ratings) zu kombinieren. » Ausbildungskosten
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... sieht das Luftfahrtbundesamt nach der JAR FCL 2 Amendment 6 (gültig ab Februar 2009) weitere Erleichterungen bei der Ausbildung zum Hubschrauberpiloten PPL-H vor.
Da insbesondere die theoretischen Inhalte größtenteils bereits bei dem bestehenden Lizenzerwerb vermittelt wurden, kann die theoretische Ausbildung beim Luftfahrtbundesamt auf Antrag in hohem Maße verkürzt werden. Es müssen in der Regel nur die luftfahrzeugspezifischen Inhalte geschult bzw. nach Ermessen der Landesluftfahrtbehörde weitere Themengebiete aufgefrischt werden, wie zum Beispiel:
Neben der theoretischen Erleichterung sieht die aktuelle JAR FCL 2 Amendment 6 eine Erhöhung der anrechenbaren Flugstunden vor. So können jetzt bis zu 10 Flugstunden statt bisher maximal 6 Flugstunden mit der praktischen Flugausbildung verrechnet werden. Das heißt für die Lizenzinhaber von PPL-A bzw. PPL-B Lizenzen betragen die gesetzlichen Vorgaben bei der PPL-H-Ausbildung lediglich 35 Flugstunden statt 45.
Die Erleichterungen in der theoretischen und praktischen Ausbildung hat die Heli Aviation in besondere Angebote einkalkuliert. So können Sie, wenn Sie die Ausbildung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben absolvieren, einen Festpreisvorteil von bis zu 8.000,- Euro (je nach Schulungshelicopter im Vergleich zur Ausbildung ohne Lizenzbesitz) in Anspruch nehmen. Zu den Angeboten für Lizenzinhaber PPL-A bzw. PPL-B