Wichtige Abkürzungen!

  • FCL - (Flight Crew Licensing) ist ein Teil der JAR, welcher die Zulassung von Piloten regelt
  • JAR - (Joint Aviation Requirements) ist ein Regelwerk das den europäischen Luftverkehr organisiert
  • LBA - Luftfahrtbundesamt
  • PPL - (Private Pilot Licence) ist die Privat- pilotenlizenz, je nach Zusatz schränkt sie die Zulassung auf verschiedene Luftfahrzeuge ein: -A (motorisierte Sportflugzeuge), -B (Motor- segler), -H (Hubschrauber)

Kleines Glossar

Type Rating (Musterberechtigung)
Mit dem PPL-H erwerben Sie eine Flugmusterberechtigung auf dem Schulungshubschrauber. Das heißt Sie dürfen Hubschrauber dieses Types anchartern und selbst fliegen.

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Häufig gestellte Fragen zum PPL-H

Heli Aviation hat die häufig gestellten Fragen zur Ausbildung zum Hubschrauberpiloten PPL-H für Sie beantwortet und veröffentlicht.

Auf dieser Seite hat Ihnen die Heli Aviation die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Ausbildung zum Hubschrauberprivatpiloten PPL-H zusammengestellt.

  • Was ist ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2?
  • Wo erhält man ein Tauglichkeitszeugnis?
  • Wo erhält man das Behördenführungszeugnis?
  • Wo erhält man den Auszug aus dem Verkehrszentralregister?
  • Was ist eine Erklärung über schwebende Strafverfahren?
  • Wo erhält man die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG?
  • Wie lange dauert die Ausbildung zum PPL-H?
  • Gibt es Erleichterungen für Lizenzinhaber PPL-A oder PPL-B?

Fragen zu den Ausbildungsvoraussetzungen

Was ist ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2

Das Tauglichkeitszeugnis ist ein flugmedizinisches Gutachten, welches die physische und psychische Tauglichkeit bescheinigt, die notwendig ist um ein Luftfahrzeug zu führen.

Wo erhält man ein Tauglichkeitszeugnis?

Das Luftfahrtbundesamt pflegt eine Liste mit zugelassenen Fliegerärzten, die Ihnen diese Tauglichkeitsbescheinigung austellen können. » Übersicht der anerkannten flugmedizinischen Ärzte

Wo erhält man das Behördenführungszeugnis?

Das Behördenführungszeugnis (Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O) können Sie in dem Bürgerbüro Ihrer Stadt oder direkt bei der Polizei beantragen. Es muss an die Landesluftfahrtaufsichtsbehörde übermittelt werden.

Wo erhält man den Auszug aus dem Verkehrszentralregister?

Den Auszug aus dem Verkehrszentralregister können Sie direkt beim Kraftfahrtbundesamt beantragen. Das Antragsformular können Sie hier direkt als PDF-Datei öffnen oder speichern (Rechtsklick > Datei speichern unter): » Antragsformular Auszug aus dem Verkehrszentralregister (PDF-Datei)

Was ist eine Erklärung über schwebende Strafverfahren?

Die Erklärung über schwebende Verfahren benötigen die zuständigen Aufsichtsbehörden um Sie als Luftverkehrsteilnehmer zuzulassen. Wir haben Ihnen ein Formular erstellt, dass Sie lediglich ausgefüllt an uns zurück schicken können. Die Erklärung können Sie als PDF-Datei hier öffnen oder speichern (Rechtsklick > Datei speichern unter): » Erklärung über schwebende Strafverfahren (PDF-Datei)

Wo erhält man die Zuverlässigkeitsüberprüfung (§7 LuftSiG)?

Vor Ihrer Anmeldung erhalten Sie die notwendigen, wohnsitzabhängigen Antragsunterlagen von uns zugeschickt.

Weitere Fragen zu den Ausbildungsvoraussetzungen beantworten wir Ihnen gern per E-Mail oder direkt am Telefon (Tel.: +49 821 747965-15)

Fragen zur Ausbildung

Wie lange dauert die Ausbildung zum PPL-H?

Die Ausbildungszeit hängt von Ihrer verfügbaren Zeit ab die theoretische und praktische Flugausbildung zeitnah zu absolvieren, ab. In der Regel dauert die Ausbildung zwischen 3 Monaten und 1 Jahr.

Gibt es Erleichterungen für Lizenzinhaber PPL-A / PPL-B?

Ja, die wichtigsten Informationen hierzu haben wir auf der Seite für Lizenzinhaber PPL-A / B für Sie zusammengefasst.

Weitere Fragen zur Ausbildung beantworten wir Ihnen gern per E-Mail oder direkt am Telefon (Tel.: +49 821 747965-15).

Heli Aviation stellt den Service einer kostenlosen Telefonhotline zu Verfügung, die Heli-Info. Um gratis Informationen über Pilotenausbildungen, Hubschrauberausbildungen, Schnupperflüge und Rundflüge zu erhalten wählen Sie bitte die 0800 10 99 800. Die Heli-Info ist das ganze Jahr für Sie freigeschaltet und absolut gebührenfrei! Für Anfragen zu Heli Aviation Hubschrauber-Dienstleistungen und zum EASA Part-145 Hubschrauber-Wartungsbetrieb verwenden Sie bitte die Ihnen bereits bekannten Telefonnummern. Bei Anfragen zu kurzfristige Express- und Frachtflüge steht Ihnen eine separate Hotline täglich 24h zur Verfügung, die Frachthotline: +49 821 747965-15